{"id":341,"date":"2020-02-27T10:14:08","date_gmt":"2020-02-27T09:14:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.katzenkopf-leutasch.at\/?page_id=341"},"modified":"2021-12-10T18:33:00","modified_gmt":"2021-12-10T17:33:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.katzenkopf-leutasch.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;full_width&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220; z_index=&#8220;&#8220;][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1588233330248{margin-top: 50px !important;margin-bottom: 40px !important;}&#8220;]<\/p>\n<h1>agb<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h4>Bef\u00f6rderungsbedingungen Sommer 2020<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong> Die Bef\u00f6rderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Bef\u00f6rderungsvertrages. Sie gelten f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen und Sachen sowie f\u00fcr das Verhalten im Bahnbereich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2.<\/strong> Die Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrages und damit die Wirksamkeit der vorliegenden Bef\u00f6rderungsbedingungen beginnt mit dem Erreichen und endet mit dem Verlassen der dem Seilbahnbetrieb gewidmeten Anlageteile.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen an und verpflichtet sich, dies einzuhalten. Ein Versto\u00df gegen die Bef\u00f6rderungsbedingungen kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Das Seilbahnunternehmen ist nach Ma\u00dfgabe des Fahrplanes zur Bef\u00f6rderung verpflichtet, wenn<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>a) den geltenden Rechtsvorschriften und Bef\u00f6rderungsbedingungen sowie den im Interesse von Sicherheit und Ordnung getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens entsprochen wird.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>b) die Bef\u00f6rderung nicht durch Umst\u00e4nde verhindert wird, die das Seilbahnunternehmen nicht abzuwenden und denen es auch nicht abzuhelfen vermag.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.<\/strong> Betrunkene und Personen, welche die Bestimmungen dieser Bef\u00f6rderungsbedingungen oder die zur Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit und Ordnung dar\u00fcber hinaus getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens nicht einhalten oder infolge ihres besonderen K\u00f6rper- oder Geisteszustandes hierzu offensichtlich nicht in der Lage sind, sind von der Bef\u00f6rderung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. Fu\u00dfg\u00e4nger werden berg- und talw\u00e4rts bef\u00f6rdert. Bei der Bef\u00f6rderung werden pro Sesselgeh\u00e4nge maximal zwei Personen bef\u00f6rdert.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7. Pro Sessel werden maximal nur zwei Fahrg\u00e4ste mit einem Sportger\u00e4t (z.B. Mountainbike) bef\u00f6rdert. Mountainbikes sind an den daf\u00fcr angebrachten Haken zu bef\u00f6rdern. Der Aussensitz neben dem angeh\u00e4ngten Sportger\u00e4t hat frei zu bleiben. <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.<\/strong> Die Fahrg\u00e4ste m\u00fcssen einen g\u00fcltigen Fahrausweis besitzen. Dieser ist grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcbertragbar, Ausnahmen bestimmt der Tarif. Die Geltungsdauer der Fahrausweise ist auf diesem vermerkt oder im Tarif festgehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9.<\/strong> Der Fahrausweis ist auf Verlangen zur Kontrolle bzw. Entwertung vorzuweisen. Befindet sich der Fahrausweis in einem Zustand, in dem seine G\u00fcltigkeit nicht mehr feststellbar ist, ist ein neuer Fahrausweis zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10.<\/strong> Ein Fahrgast, der nach Fahrtantritt ohne g\u00fcltigen Fahrausweis angetroffen wird, hat unbeschadet allf\u00e4lliger strafrechtlicher Verfolgung neben dem f\u00fcr die Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zus\u00e4tzliche Bef\u00f6rderungsentgelt zu entrichten. Als Fahrtantritt gilt das Betreten und Verlassen der Kontrollzone oder der Bahnanlage.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>11.<\/strong> Bei versuchter oder erfolgter missbr\u00e4uchlicher Verwendung eines Fahrausweises wird unbeschadet allf\u00e4lliger strafrechtlicher Verfolgung derselbe entsch\u00e4digungslos eingezogen und das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zus\u00e4tzliche Bef\u00f6rderungsentgelt eingehoben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>12.<\/strong> Verweigert der Fahrgast die sofortige Bezahlung des Fahrpreises oder des zus\u00e4tzlichen Bef\u00f6rderungsentgeltes, sind die Bediensteten des Seilbahnunternehmens berechtigt, von ihm die Ausweisleistung zu verlangen und ihn von der Fahrt auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>13.<\/strong> F\u00fcr in Verlust geratene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>14.<\/strong> Falls die Bef\u00f6rderung aus Gr\u00fcnden, die das Seilbahnunternehmen zu vertreten hat oder gem\u00e4\u00df Punkt <em>4b<\/em> unterbleibt, wird der Fahrpreis bei Einzelfahrscheinen zur G\u00e4nze und ansonsten teilweise r\u00fcckerstattet, es sei denn, dass die G\u00fcltigkeit des Fahrausweises auch auf andere Anlagen des Seilbahnunternehmens oder auf im Tarifverbund befindliche Anlagen ausgedehnt ist. Das Ausma\u00df der R\u00fcckerstattung bestimmt der Tarif.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>15.<\/strong> Unterbleibt die Bef\u00f6rderung aus Gr\u00fcnden, die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht \u2013 mit Ausnahme von Nichtausn\u00fctzung nach Sommersportunf\u00e4llen \u2013 kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Fahrpreises.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>16.<\/strong> Nach Sommersportunf\u00e4llen wird bei Mehrtageskarten der Fahrpreis anteilsm\u00e4\u00dfig ab dem Zeitpunkt r\u00fcckerstattet, zu dem Fahrausweis und \u00e4rztliches Attest \u00fcber die Verletzung dem Seilbahn-unternehmen vorgelegt wurde. Das Ausma\u00df der R\u00fcckerstattung bestimmt der Tarif.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>17.<\/strong> F\u00fcr das Verhalten der Fahrg\u00e4ste vor, w\u00e4hrend und nach der Bef\u00f6rderung gilt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>a) Die Fahrg\u00e4ste haben sich so zu verhalten, dass dadurch die Sicherheit des Seilbahnbetriebes und der Fahrg\u00e4ste nicht gef\u00e4hrdet sowie die Ordnung und der Betriebsablauf nicht gest\u00f6rt werden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>b) Die Fahrg\u00e4ste d\u00fcrfen nur die bestimmungsgem\u00e4\u00df der Allgemeinheit oder den Fahrg\u00e4sten ge\u00f6ffneten Bahnanlagen und R\u00e4ume in den Stationen betreten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>c) Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hief\u00fcr bestimmten Stellen zul\u00e4ssig.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>d) Die Fahrg\u00e4ste d\u00fcrfen nur in Anwesenheit des Stationsbediensteten in den Sesseln Platz nehmen. Personen, die beim Ein- und Aussteigen Hilfe w\u00fcnschen, haben dies dem Stationsbediensteten ausdr\u00fccklich bekannt zu geben.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>e) Die Verschlu\u00dfeinrichtung ist unter R\u00fccksichtnahme auf mitfahrende Personen unmittelbar nach Besetzen des Sessels zu schlie\u00dfen, w\u00e4hrend der Fahrt geschlossen zu halten und erst vor dem Aussteigebereich entsprechend der Beschilderung zu \u00f6ffnen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>f) W\u00e4hrend der Fahrt sind Abspringen, Schaukeln, Aufstehen sowie das Rauchen verboten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>g) Wird w\u00e4hrend der Fahrt die Seilbahn stillgesetzt, so haben sich die Fahrg\u00e4ste ruhig zu verhalten und die Anordnungen der Seilbahnbediensteten abzuwarten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>h) Das Heraushalten oder das Abwerfen von Gegenst\u00e4nden w\u00e4hrend der Fahrt ist untersagt.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>i) Nach Beendigung der Fahrt ist der Aussteigebereich in der angezeigten Richtung z\u00fcgig verlassen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>j) Die f\u00fcr Fahrg\u00e4ste der Seilbahn ma\u00dfgeblichen, in der Regel durch Symbolschilder erkennbar gemachten Verbote, Gebote und Hinweise sind genauestens zu beachten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>18.<\/strong> F\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Kindern gilt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>a) Kinder mit einer K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe unter 1,10 m m\u00fcssen auf dem Scho\u00df einer geeigneten Person, die nichts in den H\u00e4nden halten darf, bef\u00f6rdert werden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>b) Kinder mit einer K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe zwischen 1,10 m und 1,25 m werden allein auf einem Sesselsitzplatz nur dann bef\u00f6rdert, wenn der Nebensitz mit einer geeignete Person besetzt ist, die nichts in den H\u00e4nden halten darf.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>c) Als geeignet wird eine Begleitperson insbesondere dann angesehen, wenn sie sie nach den tariflichen Bestimmungen als erwachsen gilt und zu allenfalls erforderlichen Hilfestellungen (z.B. \u00d6ffnen und Schlie\u00dfen des Schlie\u00dfb\u00fcgels) offensichtlich in der Lage erscheint.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>d) Kinder mit einer K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe \u00fcber 1,25 m werden wie erwachsene Personen bef\u00f6rdert.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>e) Die Bef\u00f6rderung eines Kindes auf dem Scho\u00df einer Begleitperson ist unabh\u00e4ngig von der K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe des Kindes zul\u00e4ssig, wenn die Raum- und Gewichtsverh\u00e4ltnisse dies erlauben.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>19.<\/strong> Der Fahrgast darf leicht tragbare, nicht sperrige Gegenst\u00e4nde bis zum Gesamtgewicht von 10 kg und ein Sportger\u00e4t nach Ma\u00dfgabe der auf dem Sessel gegebenen Platzverh\u00e4ltnisse mit sich f\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>20.<\/strong> Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der Seilbahn besch\u00e4digen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vors\u00e4tzliche Besch\u00e4digung wird \u00fcberdies zur Anzeige gebracht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>21.<\/strong> Tiere sind zur Bef\u00f6rderung zugelassen, wenn eine den sicheren Betrieb nicht beeintr\u00e4chtigende Bef\u00f6rderung erwartet werden kann, der Halter w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung das Tier sicher verwahrt und allenfalls mitfahrende Fahrg\u00e4ste keinen Einwand erheben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>22.<\/strong> G\u00fcter oder Reisegep\u00e4ck werden nicht zur Bef\u00f6rderung angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Online Ticket-Shop<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong> Die Pr\u00e4sentation der Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot der Berg-bahn Leutasch GmbH auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich eingeladen ein Angebot abzugeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2.<\/strong> Im Online-Shop werden verschiedene Berg- und Talfahrten, sowie Kombitickets f\u00fcr Erwachsene, Senioren, Jugend und Kinder (siehe Tarifbestimmungen) angeboten. Andere Tickets wie zum Beispiel Saisonkarten k\u00f6nnen nur an der Kassen vor Ort gekauft werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Eine Buchungsm\u00f6glichkeit besteht nur nach vollst\u00e4ndiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist f\u00fcr die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe der Erwerb nicht abgeschlossen werden kann. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb des Tickets best\u00e4tigt wird. Das online erworbene Ticket muss selbst ausgedruckt werden oder am Handy digital gespeichert und gilt als Zugangsberichtigung. Bei Verlust oder Vergessen des Tickets gibt es keinen Ersatz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Der Kauf eines Tickets im Online-Shop erfolgt ausschlie\u00dflich durch Bezahlung per Kreditkarte. Die angegebene Kreditkarte wird sofort mit dem entsprechenden Betrag belastet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.<\/strong> Grunds\u00e4tzlich kann ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, von einem Fernabsatzvertrag \u2013 sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift \u2013 innerhalb von vierzehn Tagen zur\u00fccktreten. Die R\u00fccktrittsfrist bei Dienstleistungsvertr\u00e4gen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6.<\/strong> F\u00fcr die vom Kunden im Online-Shop gebuchten Tickets sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahmeregelung vor. Gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG) steht dem Kunden daher f\u00fcr den Erwerb eines Tickets im Online-Shop kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7.<\/strong> Der Kunde nimmt ausdr\u00fccklich zur Kenntnis, dass ihm aufgrund der soeben dargelegten gesetzlichen Ausnahmeregelung kein R\u00fccktrittsrecht im Sinne des FAGG zusteht und er an den Vertrag mit der Bergbahn Leutasch GmbH gebunden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Pflichten des Kunden<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, die Bef\u00f6rderungsbedingungen, die FIS-Regeln und die Regeln rund um\u2018s Mountainbiken einzuhalten. Diese sind \u00f6ffentlich ausgeh\u00e4ngt vor Ort. Ebenso ist der Kunde verpflichtet sich r\u00fccksichtsvoll gegen\u00fcber anderen Kunden und den Erf\u00fcllungsgehilfen und Mitarbeitern zu verhalten; sowie den Anordnungen der Liftbediensteten Folge zu leisten. Wird ein Versto\u00df des Kunden gegen diese vertraglichen Verpflichtungen von der Bergbahn Leutasch GmbH oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen bzw. Mitarbeitern festgestellt, kann der Kunde bei besonders r\u00fccksichtsloser und gef\u00e4hrlicher Fahrweise, sowie bei der Missachtung von Anordnungen entsch\u00e4digungslos auf die Dauer von drei Monaten von der Bef\u00f6rderung und Ben\u00fctzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt davon unber\u00fchrt. Die Bergbahn Leutasch GmbH haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Kunden, bzw. Nutzer durch eigenes Fehlverhalten oder durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Der Erf\u00fcllungsort ist der Firmensitz der Bergbahn Leutasch GmbH.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndiges Gericht ist Innsbruck.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;full_width&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220; z_index=&#8220;&#8220;][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1588233330248{margin-top: 50px !important;margin-bottom: 40px !important;}&#8220;] agb [\/vc_column_text][vc_column_text] Bef\u00f6rderungsbedingungen Sommer 2020 &nbsp; &nbsp; 1. Die Bef\u00f6rderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Bef\u00f6rderungsvertrages. 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